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Bildungsgutscheine vom Amt für Bildung und Teilhabe
Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern nach dem SGBII leistungsberechtigt sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
Ein wichtiger Teil des Bildungspaketes ist die Lernförderung:
Betreffende Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Hierunter versteht man in der Regel, dass die Versetzung in die nächste Klassenstufe gefährdet ist.